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   FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3097/02   

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https://dejure.org/2006,8235
FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3097/02 (https://dejure.org/2006,8235)
FG Hessen, Entscheidung vom 17.03.2006 - 1 K 3097/02 (https://dejure.org/2006,8235)
FG Hessen, Entscheidung vom 17. März 2006 - 1 K 3097/02 (https://dejure.org/2006,8235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 170 Abs 2 S 1 Nr 1 AO, § 170 Abs 4 Nr 2 AO, § 30 Abs 1 ErbStG, § 30 Abs 2 ErbStG, § 31 Abs 1 ErbStG
    Beginn der Festsetzungsfrist bei Anzeige von Schenkungsvorgängen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 170; ErbStG § 30 Abs. 1 § 31 Abs. 1
    Verjährung; Festsetzungsfrist; Anlaufhemmung; Anzeigepflicht; Schenkungsteuer; Steuererklärungspflicht - Beginn der Festsetzungsfrist bei Anzeige von Schenkungsvorgängen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beginn der Festsetzungsfrist bei Anzeige von Schenkungsvorgängen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung der Schenkungsteuer trotz eingetretener Festsetzungsverjährung; Entstehen der Schenkungsteuer bei einer Schenkung unter Lebenden; Abweichender Fristbeginn der Festsetzungsverjährung in Fällen der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung; Bestehen einer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1686
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 05.02.2003 - II R 22/01

    Festsetzungsfrist bei der Schenkungsteuer

    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3097/02
    Die zweite Alternative geht zurück auf den Finanzausschuss des deutschen Bundestages, der zur Begründung ausgeführt hat, § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO sei so ergänzt worden, dass die Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer dann, wenn eine Schenkung der Finanzbehörde angezeigt wurde, mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem die Finanzbehörde von der vollzogenen Schenkung Kenntnis erlangt hat (Bericht und Antrag vom 07.11.1975, Bundestags-Drucksache 7/4292, S. 33; vgl. dazu a. Urteil des BFH vom 05.02.2003 II R 22/01, BStBl II 2003, 502).

    Es vermag darüber hinaus auch in keiner Weise einzuleuchten, wieso einerseits im Rahmen des § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO für den Anlauf der Festsetzungsfrist - unbestritten - die Alternative maßgeblich sein soll, die zuerst eingetreten ist (z.B. BFH-Urteil in BStBl II 2003, 502), dies andererseits im Rahmen des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO dann aber genau umgekehrt sein sollte.

    Hierfür reicht die Kenntnis des Erblassers bzw. Schenkers und des Erwerbers (mit Namen und Anschriften) sowie des Rechtsgrunds des Erwerbs aus (Urteile des BFH vom 21.06.1995 II R 11/92, BStBl II 1995, 802, sowie in BStBl II 1997, 11, BStBl II 2003, 502, und BStBl II 2005, 780; Urteil des FG München in EFG 2002, 5, sowie Urteil des erkennenden Senats vom 12.08.2004 1 K 3728/02, n.v.).

  • FG Münster, 24.06.2004 - 3 K 4930/03

    Anlaufhemmung der Festsetzungsverjährung bei Aufforderung zur Abgabe einer

    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3097/02
    Der Beklagte weist allerdings zutreffend darauf hin, dass der BFH demgegenüber auch entschieden hat, dass die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung sogar dann gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO zu einem von Abs. 1 der Vorschrift abweichenden Beginn der Festsetzungsfrist führt, wenn sie nach Ablauf des dritten auf das Kalenderjahr der Steuerentstehung  Kalenderjahres, aber noch innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist ergeht (Urteile vom 18.10.2000 II R 50/98, BStBl II 2001, 14, und in BFH/NV 2001, 574, sowie vom 10.11.2004 II R 1/03, BStBl II 2005, 244; vgl. a. Urteil des FG Münster vom 24.06.2004 3 K 4930/03 Erb, EFG 2006, 129).

    In der Literatur haben sich neben Sosnitza, a.a.O. (im Sinne des Beklagten) eindeutig nur noch Fumi in einer Anmerkung zum Urteil des FG Münster in EFG 2006, 129, 130, sowie Jülicher, a.a.O., S. 50 f. (jeweils im Sinne der Auffassung des Senats) geäußert.

  • BFH, 06.12.2000 - II R 44/98

    Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung; Festsetzungsverjährung

    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3097/02
    Vielmehr sei in den Fällen, in denen sowohl Anzeige- als auch Erklärungspflicht bestehe, für den Fristbeginn der Ablauf des Kalenderjahres maßgeblich, in dem die angeforderte Erklärung eingegangen sei, sofern die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung noch innerhalb der Verjährungsfrist von 4 Jahren erfolgt sei (Urteil des BFH vom 06.12.2000 II R 44/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 574).

    Der Beklagte weist allerdings zutreffend darauf hin, dass der BFH demgegenüber auch entschieden hat, dass die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung sogar dann gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO zu einem von Abs. 1 der Vorschrift abweichenden Beginn der Festsetzungsfrist führt, wenn sie nach Ablauf des dritten auf das Kalenderjahr der Steuerentstehung  Kalenderjahres, aber noch innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist ergeht (Urteile vom 18.10.2000 II R 50/98, BStBl II 2001, 14, und in BFH/NV 2001, 574, sowie vom 10.11.2004 II R 1/03, BStBl II 2005, 244; vgl. a. Urteil des FG Münster vom 24.06.2004 3 K 4930/03 Erb, EFG 2006, 129).

  • BFH, 30.10.1996 - II R 70/94

    Festsetzungsfrist - Erbschaftsteuer - Anzeigepflicht - Festsetzungsfrist -

    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3097/02
    Nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30.10.1996 II R 70/94, Bundessteuerblatt (BStBl) II 1997, 11, müsse in einem solchen Fall der Beginn der Festsetzungsfrist nicht weiter hinausgeschoben werden.

    Hierfür reicht die Kenntnis des Erblassers bzw. Schenkers und des Erwerbers (mit Namen und Anschriften) sowie des Rechtsgrunds des Erwerbs aus (Urteile des BFH vom 21.06.1995 II R 11/92, BStBl II 1995, 802, sowie in BStBl II 1997, 11, BStBl II 2003, 502, und BStBl II 2005, 780; Urteil des FG München in EFG 2002, 5, sowie Urteil des erkennenden Senats vom 12.08.2004 1 K 3728/02, n.v.).

  • BFH, 06.07.2005 - II R 9/04

    Beginn der Festsetzungsfrist bei Erfüllung der Anzeigepflicht durch Notar -

    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3097/02
    Die Vorschrift bezweckt - lediglich - zu verhindern, dass durch eine späte Einreichung der Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige die der Finanzbehörde zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit - ggf. gezielt - verkürzt wird (z.B. Urteil des BFH vom 06.07.2005 II R 9/04, BStBl II 2005, 780, m.w.N.).

    Hierfür reicht die Kenntnis des Erblassers bzw. Schenkers und des Erwerbers (mit Namen und Anschriften) sowie des Rechtsgrunds des Erwerbs aus (Urteile des BFH vom 21.06.1995 II R 11/92, BStBl II 1995, 802, sowie in BStBl II 1997, 11, BStBl II 2003, 502, und BStBl II 2005, 780; Urteil des FG München in EFG 2002, 5, sowie Urteil des erkennenden Senats vom 12.08.2004 1 K 3728/02, n.v.).

  • FG München, 18.07.2001 - 4 K 4507/98

    Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer; Verjährung ErbSt § 170 Abs.

    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3097/02
    Dies entspreche auch der von dem Finanzgericht (FG) München in dem Urteil vom 18.07.2001 4 K 4507/98, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 5, vertretenen Rechtsauffassung; danach beginne die Festsetzungsverjährung mit Ablauf des Jahres, in dem dem zuständigen Finanzamt der Erwerbsvorgang - sei es durch Abgabe der Steuererklärung oder einer Anzeige nach § 30 Abs. 1 ErbStG oder durch Mitteilung einer Amtsperson i.S. des § 30 Abs. 3 ErbStG - in einer Weise bekannt werde, dass es prüfen könne, ob ein steuerpflichtiger Vorgang vorliege oder nicht.

    Hierfür reicht die Kenntnis des Erblassers bzw. Schenkers und des Erwerbers (mit Namen und Anschriften) sowie des Rechtsgrunds des Erwerbs aus (Urteile des BFH vom 21.06.1995 II R 11/92, BStBl II 1995, 802, sowie in BStBl II 1997, 11, BStBl II 2003, 502, und BStBl II 2005, 780; Urteil des FG München in EFG 2002, 5, sowie Urteil des erkennenden Senats vom 12.08.2004 1 K 3728/02, n.v.).

  • BFH, 10.11.2004 - II R 1/03

    Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977

    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3097/02
    Der Beklagte weist allerdings zutreffend darauf hin, dass der BFH demgegenüber auch entschieden hat, dass die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung sogar dann gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO zu einem von Abs. 1 der Vorschrift abweichenden Beginn der Festsetzungsfrist führt, wenn sie nach Ablauf des dritten auf das Kalenderjahr der Steuerentstehung  Kalenderjahres, aber noch innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist ergeht (Urteile vom 18.10.2000 II R 50/98, BStBl II 2001, 14, und in BFH/NV 2001, 574, sowie vom 10.11.2004 II R 1/03, BStBl II 2005, 244; vgl. a. Urteil des FG Münster vom 24.06.2004 3 K 4930/03 Erb, EFG 2006, 129).
  • BFH, 18.10.2000 - II R 50/98

    Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer

    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3097/02
    Der Beklagte weist allerdings zutreffend darauf hin, dass der BFH demgegenüber auch entschieden hat, dass die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung sogar dann gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO zu einem von Abs. 1 der Vorschrift abweichenden Beginn der Festsetzungsfrist führt, wenn sie nach Ablauf des dritten auf das Kalenderjahr der Steuerentstehung  Kalenderjahres, aber noch innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist ergeht (Urteile vom 18.10.2000 II R 50/98, BStBl II 2001, 14, und in BFH/NV 2001, 574, sowie vom 10.11.2004 II R 1/03, BStBl II 2005, 244; vgl. a. Urteil des FG Münster vom 24.06.2004 3 K 4930/03 Erb, EFG 2006, 129).
  • BFH, 27.08.2008 - II R 36/06

    Beendigung der Anlaufhemmung bei einer der Anzeigeerstattung nachfolgenden

    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3097/02
    BFH : II R 36/06.
  • BFH, 16.10.1996 - II R 43/96

    Keine Anzeigepflicht des Erwerbers nach § 30 Abs. 1 ErbStG, wenn sich aus einer

    Auszug aus FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3097/02
    Durch die Anzeigen soll die Finanzbehörde über das Vorliegen eines Erwerbsvorgangs unterrichtet und in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob ein erbschaft- bzw. schenkungsteuerbarer Vorgang vorliegt, ob deshalb in ein Besteuerungsverfahren einzutreten und ob und wer ggf. zur Abgabe einer Steuererklärung aufzufordern ist (Urteil des BFH vom 16.10.1996 II R 43/96, BStBl II 1997, 73).
  • FG Düsseldorf, 07.07.2004 - 4 K 5726/01

    Schenkungsteuer; Festsetzungsverjährung; Anlaufhemmung; Aufforderung zur Abgabe

  • BFH, 02.12.1999 - II B 78/99

    Änderungsbescheid

  • BFH, 21.06.1995 - II R 11/92

    Beginn der Festsetzungsfrist wird nicht hinausgeschoben, wenn nur einer von

  • FG Hessen, 06.12.2004 - 1 K 2569/02

    Verjährung bei der Inanspruchnahme des Schenkers

  • BFH, 04.08.1999 - II R 63/97

    Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO

  • BFH, 16.02.1994 - II R 125/90

    Verschmelzung von Genossenschaften

  • BFH, 28.05.1998 - II R 54/95

    Festsetzungsfrist bei der Erbschaftsteuer

  • BFH, 07.12.1999 - II B 79/99

    Steuererklärungspflicht des Testamentsvollstreckers

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